Ist ein Wechsel rechtssicher?

Ja, wir setzten alle Maßnahmen um, die uns das Sozialgesetzbuch ermöglicht. Hinzu werten wir die ständige Rechtsprechung (z.B. Kasseler Kommentare) aus. Auch die grundsätzlichen Hinweise in den Rundschreiben der GKV-Spitzenverbände werden bei der Beantragung hinzugezogen.

Bei Gesellschaftern und Geschäftsführern lassen wir ein Statusfeststellungsverfahren nach § 7A SGB bei der Clearingstelle durchführen. Seit dem 1. Juni 2010 ist sie für die gesamte Bundesrepublik die einzige zuständige Prüfstelle, wenn es darum geht, Fragen zum Sozialversicherungsstatus zu klären. Ohne Statusfeststellungsverfahren und entsprechenden Bescheid der Deutschen Rentenversicherung fehlt diese Rechtssicherheit bei Geschäftsführern und Familienangehörigen!